Unser Leistungsspektrum

1. Wohnungseigentumsverwaltung – Hausverwaltung nach WEG (WohnungsEigentumsGesetz)

Gemeinsam mit dem Verwaltungsbeirat setzen wir die Ziele, Ideen und Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft verlässlich, sicher und gesetzeskonform zeitnah um.

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Grundlage unserer Tätigkeit bei der Wohnungseigentumsverwaltung ist der § 27 WEG. Unsere Leistungen umfassen beispielhaft:

  • Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen
  • Protokollerstellung und Führen der Beschlusssammlung
  • Umsetzung der Beschlüsse der Eigentümerversammlungen
  • Bewirken und Entgegennehmen aller Zahlungen und Leistungen, die mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen
  • Verwalten der eingenommenen Gelder (Wohngeld und Instandhaltungsrücklage) auf Treuhandkonten
  • Abwicklung des erforderlichen Zahlungsverkehrs einschließlich der Objektbuchhaltung
  • Für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderliche Maßnahmen treffen
  • Erstellung der jährlichen Gesamt- und Einzelwirtschaftspläne, sowie der Gesamt- und Einzeljahresabrechnungen
  • Für die Einhaltung der Hausordnung sorgen
  • Kontrolle und Überwachung der technischen Anlagen
  • Kontrolle und Überwachung der Dienstleistungsfirmen
  • Umsetzung aller vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Maßnahmen, die eine Immobilie betreffen (z. B. Rauchwarnmelderpflicht; Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen usw.)

Alle genannten Tätigkeiten erfolgen in engem, vertrauensvollen Kontakt zum bestehenden Verwaltungsbeirat. Wirtschaftliches Handeln für die Eigentümergemeinschaft ist für uns oberstes Gebot.

2. Sondereigentumsverwaltung – Die Verwaltung einer vermieteten Eigentumswohnung

Eine Sondereigentumsverwaltung kommt für einen Wohnungseigentümer beispielsweise bei einer weiten räumlichen Distanz zur Immobilie, aus zeitlichen Gründen oder dem Wunsch nach Distanz zum Mieter in Betracht.

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Wir übernehmen für Sie bei der Sondereigentumsverwaltung beispielhaft nachstehende Aufgaben:

  • Mietverträge abschließen, ändern und kündigen
  • Inkasso der Mieten und Nebenkosten
  • Entgegennahme und Verwahrung der Mietkaution
  • Mietenbuchhaltung und Mahnwesen
  • Erstellung der Nebenkostenabrechnung mit Nachweis der haushaltsnahen Aufwendungen gemäß § 35a EstG
  • Erstellung von Übergabeprotokollen bei Mieterwechsel
  • Führung des Schriftverkehrs mit den Mietern
  • Hilfe bei Vermietung und Verkauf

Die Details werden in einem Vertrag über die Sondereigentumsverwaltung individuell geregelt.

3. Mietverwaltung – Wohnraum und Gewerbe

Wir unterstützen Sie mit unserer Erfahrung und Fachkompetenz bei der Verwaltung Ihres Miethauses, Ihrer Gewerbeimmobilie oder Ihres gemischt genutzten Wohn- und Geschäftshauses. Zu unserer professionellen Betreuung gehören die kaufmännische und die technische Verwaltung der Immobilie. Dabei stehen die Werterhaltung und die Rendite im Vordergrund.

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Aufgaben der kaufmännischen Verwaltung

  • Mietverträge abschließen, ändern und kündigen
  • Inkasso der Mieten und Nebenkosten
  • Entgegennahme, Verwahrung und Abrechnung der Mietkaution
  • Mietenbuchhaltung und Mahnwesen
  • Erstellung der Nebenkostenabrechnung unter Berücksichtigung der BetrKV mit Nachweis der haushaltsnahen Aufwendungen gemäß § 35a EstG
  • Erstellung von Übergabeprotokollen bei Mieterwechsel
  • Führung des Schriftverkehrs mit den Mietern
  • Durchsetzen der Hausordnung
  • Erstellung von Monats-, Quartals- und Jahresabrechnungen für den Eigentümer mit Einnahmen/Ausgaben

Mit unserer Verwaltersoftware, die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung konzipert ist, lassen sich sämtliche Geschäftsvorfälle lückenlos verfolgen. Somit haben Sie immer einen Überblick über die wirtschaftliche Situation. Jeglicher Geldtransfer erfolgt über ein rechtssicheres elektronisches Bankenprogramm.

Aufgaben der technischen Verwaltung

  • Ermittlung des Reparatur- und Sanierungsbedarfs
  • Einholung von Kostenvoranschlägen
  • Vergabe und Überwachung von Reparaturaufträgen
  • Abnahme und Rechnungsprüfung bei Reparaturarbeiten
  • Abschluss, Änderung und Beendigung von Dienstleistungsverträgen für die technische Betreuung z.B. Hausmeister, Unterhaltsreinigung usw.
  • Abschluss von Wartungsverträgen

Wir nehmen regelmäßige Begehungen der Immobilien zur Überwachung des baulichen Zustandes vor. Bei der Feststellung, Beratung, Koordination und Ausführung von erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen unterstützen uns zuverlässige Fachhandwerker der Branchen Heizung/Sanitär, Elektro, Bauhandwerk, Schlüsseldienst, Rohrreinigung u. a.

Damit Ihre Immobilie auch in Zukunft ihren eigentlichen Zweck erfüllen kann

Für die Bewohner - Lebensräume zum Wohlfühlen
Für die Eigentüme - Nachhaltige Wertbeständigkeit